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- @(#) OKAMI SHELL VERSION 1.3 - VERBREITUNGSHINWEISE
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- Stand: 29.6.91
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- Die Okami-Shell ist ein Public Domain-Programm. Erwerb, Benutzung und
- Vertrieb des Programms und aller dazu gehörenden Dateien werden durch
- die folgenden Regeln festgelegt.
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- Zu der Okami-Shell gehören im Sinne dieser Regeln die Programmdateien
- sh.ttp, msh.prg, format.ttp und gem.prg sowie alle mit der Shell geliefer-
- ten Shellscripts und Hilfsdateien, die Anleitungsdateien und die Quellen
- der Programme msh.prg, format.ttp und gem.prg.
- Zu den Quellen im Sinne dieser Regeln gehören alle Quelldateien, die
- zum Erzeugen von sh.ttp benötigt werden, mit den dazugehörenden Hea-
- derdateien.
- Für eine genaue Aufstellung der Dateinamen siehe readme und okami.doc.
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- §1. ERWERB
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- 1.1 Programm
- Jeder Atari-Benutzer hat das Recht, die Okami-Shell mit allen dazugehö-
- renden Dateien zu erwerben, ohne für den Erwerb bezahlen zu müssen.
- Davon ausgenommen sind die Kopiergebühren der Pd-Versandstellen, die
- aber den Preis von 10 DM für die Diskette mit der Okami-Shell nicht
- übersteigen dürfen.
- Das bedeutet, daß es keine sog. "Pd-Raubkopien" der Okami-Shell gibt.
- Alle Kopien der Shell sind legal.
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- 1.2 Quellen
- Die Quellen der Shell sind gegen Einsendung eines Taschenrechners bei
- mir erhältlich.
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- §2. BENUTZUNG
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- 2.1 Programm
- Jeder Atari-Benutzer hat das Recht, die Okami-Shell mit allen dazugehö-
- renden Dateien zu benutzen. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
- Niemand ist verpflichtet, für die Benutzung der Shell irgendwem irgend-
- welche Beiträge zu zahlen (was die Zahlung freiwilliger Spenden nicht
- ausschließt).
- Zur Registrierung der Anwender bitte ich nach Möglichkeit um eine Be-
- nachrichtigung per E-Mail (Adressen siehe autor.doc).
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- 2.2 Quellen
- Jeder Anwender, der die Quellen erhalten und den Taschenrechner einge-
- schickt hat, darf die Quellen oder Teile daraus in eigenen Programmen
- verwenden, allerdings nicht ohne Angabe meines Namens und des Namens
- der Shell sowohl im Quellcode als auch in der Dokumentation des Pro-
- gramms. Wer die Shell selber verändert, darf die veränderte Version nur
- mit Hinweis auf und Beschreibung der Änderungen vertreiben, außerdem
- bitte ich in diesem Fall um eine Benachrichtigung.
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- SOFTWARE-SUPPORT
- Jeder Benutzer der Shell hat Anrecht auf den Software-Support, d.h. Ant-
- worten auf Fragen, Erwerb neuer Versionen und die Chance, Anregungen
- und Wünsche für Erweiterungen verwirklicht zu sehen. Eingeschlossen
- sind Fragen zu den Quellen.
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- §3 VERTRIEB
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- 3.1 Programm
- Der Vertrieb der Shell ist grundsätzlich jedem erlaubt. Die Shell darf nur
- zusammen mit allen Dateien vertrieben werden. Das Hinzufügen von Da-
- teien und die sinngemäße Erweiterung der vorhandenen Dateien ist unter
- Angabe auf den Urheber dieser Erweiterungen erlaubt. Kürzungen oder
- das Weglassen von Dateien sind nicht erlaubt. Die Datei "copying" darf
- nicht verändert werden. Ebenso darf niemand meinen Namen aus dem
- Programm oder der Dokumentation entfernen oder den Namen der Shell
- ändern.
- Der Verkauf der Shell ist verboten. Das Programm darf in Pd-Sammlun-
- gen nur angeboten werden, wenn der Diskettenpreis unter 10 DM pro
- Diskette liegt. Pd-Anbieter, die die Shell in ihrem Angebot führen, haben
- nicht das Recht, anderen Pd-Anbietern den Vertrieb der Shell zu untersa-
- gen.
- Der Vertrieb in Mailboxen und das private Kopieren sind ausdrücklich er-
- laubt und erwünscht.
- Werbung für die Shell ist erlaubt, allerdings nicht zu kommerziellen
- Zwecken. Auch hierbei gilt, daß die Shell nicht für mehr als 10 DM ver-
- trieben werden darf.
- Das Untersagen von Werbungen in Einzelfällen ist vorbehalten.
- Die Shell darf als Teil von kommerziellen Softwarepaketen unter folgen-
- den Bedingungen vertrieben werden:
- a) es wird kein Aufpreis für das Vorhandensein der Shell erhoben,
- b) es werden alle Dateien der Shell mitkopiert,
- c) in der Dokumentation der Software sind mein Name, der der Shell und
- die Tatsache, daß es sich bei der Shell um ein Pd-Programm handelt, an-
- geführt,
- d) ich werde über den Vertrieb benachrichtigt.
- Individuelle Ausnahmen von dieser Regel ohne Angabe von Gründen sind
- vorbehalten.
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- 3.2 Quellen
- Die Quellen der Shell sind nicht Public Domain und dürfen nicht weiter-
- gegeben werden. Ausnahmen nur nach ausdrücklicher Genehmigung.
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- Einzelne Ausnahmen aus beliebigen dieser Regeln sind vorbehalten.
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